Winterreifenpflicht in Österreich & Nachbarländern

In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die „witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht“. Aber wie ist das eigentlich in den Nachbarländern? Wir haben uns über die wichtigsten geltenden Regelungen bei unseren Nachbarn informiert und für Sie zusammen gefasst:

Österreich

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Pkw und Lkw (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen) bei winterlichen Fahrbahnbedingungen nur gefahren werden dürfen, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen montiert sind. Bei durchgängiger Schnee- oder Eisfahrbahn sind alternativ dazu auch Sommerreifen mit Schneeketten (an mindestens zwei Antriebsrädern) erlaubt.

Slowenien

In Slowenien ist erst ab 15. November bis 15. März die Nutzung von Winterreifen vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen aber auch außerhalb dieses Zeitraumes. Sommerreifen dürfen nur in Kombination mit Schneeketten auf allen Reifen, verwendet werden und die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten liegt bei 50 km/h. Für im Winter genutzte Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern und Spikes sind in grundsätzlich nicht erlaubt.

Deutschland, Slowakei & Tschechische Republik

In Deutschland, der Slowakei und der Tschechischen Republik gilt eine situative Winterreifenpflicht, das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnbedingungen Winter- oder Ganzjahresreifen erforderlich sind. Die Nutzung von Spikereifen sind in allen drei Ländern verboten!

In Tschechien sind Winterreifen außerdem verpflichtend, sobald das Thermometer unter vier Grad anzeigt.
In Deutschland gilt eine vorgeschriebene Frostschutz-Verwendung im Scheibenwaschmittel.
Schneeketten sind nur dann in der Slowakei und der Tschechischen Republik erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist.

Schweiz

Die Schweizer gehen mit der Sache ganz anders um, denn es gibt dort keine generelle Nutzungspflicht von Winterreifen. Aber: Bei einem Unfall bzw. einer Verkehrsbehinderung bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen, kann es zu empfindlich höheren Strafen kommen, als bei Unfällen mit Winterreifen.
Schneekettenpflicht ist dann, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Diese müssen dann zumindest auf zwei Reifen angebracht werden. Spikesreifen sind von  1. November bis 30. April erlaubt, jedoch gilt zu beachten, dass diese nicht auf Autobahnen erlaubt sind. Mit Ausnahme der beiden Tunnel San Bernardino und St. Gotthard. Bei der Nutzung von Spikesreifen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Außerdem: Es muss ein Heckaufkleber angebracht sein, der auf die Spikereifen hinweist.

Italien

In Italien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch viele Ausnahmeregelungen die zu beachten sind:
Auf bestimmten Straßen(abschnitten) kann es sein, dass es eine vorgeschriebene Winterreifenpflicht gibt – hingewiesen wird darauf mit entsprechender Beschilderung.
In Südtirol sieht das Ganze wieder anders aus. Hier dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen fahren. So gilt im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn A22 bis Affi von 15. November bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht. Good to know: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und Schneefall dürfen Motorräder gar nicht fahren.
Auch im Nordwesten von Italien, genauer im Aostatal gibt es Ausnahmeregelungen: Hier müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen montiert sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind in beiden Ländern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Von 15. November bis 15. März dürfen auch Spikereifen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen verwendet werden.

Ungarn

Auch in Ungarn gilt keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch kann es sein, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und entsprechende Beschilderung eine Winterreifen-Tragepflicht vorgeschrieben werden kann. Schneeketten dürfen nur bei schneebedeckter Fahrbahn benutzt werden und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Spikesreifen sind in Ungarn generell verboten.

Ab sofort sind Sie vorbereitet für den Winter in und rund um Österreich.

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Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien und sorgenfreien Winter!

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